Fristverlängerung zum Baukindergeld bis 31.12.2020

Die Frist für das Baukindergeld soll um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert werden.

Was bedeutet das???  Wer zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhält oder der frühestmögliche Baubeginn des – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann unverändert nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 Baukindergeld beantragen.

Bitte beachten Sie: Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

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