Fristverlängerung beim Baukindergeld ab 17.05.2019

Zum 17.05.2019 gibt es folgende Änderungen zum Baukindergeld:

– Längere Frist zur Antragstellung:
Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach Einzug in Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie gestellt werden (vorher waren es 3 Monate).

– Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen

Erhalten Sie Baukindergeld? Machen Sie den Vorab-Check auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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