Zum 17.05.2019 gibt es folgende Änderungen zum Baukindergeld:
– Längere Frist zur Antragstellung:
Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach Einzug in Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie gestellt werden (vorher waren es 3 Monate).
– Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen
Erhalten Sie Baukindergeld? Machen Sie den Vorab-Check auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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