Das Baukindergeld startet am 18.09.2018

September 2018 – Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukinder­geld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Die Voraussetzungen für Ihre Förderung:

– In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
– Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
– Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
– Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohn­immobilie.

Informieren und ab 18.09.2018 online beantragen

Das Baukindergeld können Sie ab 18.09.2018 unter

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

beantragen. Alle wichtigen Infos vorab finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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