Baukindergeld – die „neue Eigenheimzulage“ für Familien

September 2018 – Die Bundesregierung hat verein­bart, Familien bei der Eigentums­bildung zu unter­stützen. Laut Koalitions­vertrag soll ein Bau­kinder­geld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr eingeführt werden, das über einen Zeit­raum von 10 Jahren gezahlt wird. Das Bau­kinder­geld soll bundes­weit gewährt werden – bis zu einer Einkommens­grenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haus­halts­einkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind.

Sie können das Bau­kinder­geld jetzt noch nicht beantragen, da die Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt sind. Die KfW steht dazu im Aus­tausch mit dem Bundes­ministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI).

Was ist das Bau­kinder­geld?

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Damit will die Bundes­regierung Familien unter­stützen, die zum ersten Mal Wohn­eigentum erwerben. Der Zuschuss soll die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Wohnung erleichtern, so wie die Eigen­heim­zulage, die es bis 2005 gab.

Wer soll es bekommen?

Das Baukinder­geld ist geplant für Familien mit einem oder mehreren Kindern
Voraus­setzung: Die Familie hat ein zu versteuerndes Haushalts­ein­kommen von max. 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind

Wie hoch soll das Bau­kinder­geld sein?

Laut Koalitions­vertrag erhalten Sie für jedes Kind in Ihrer Familie einen Zuschuss von 12.000 Euro, verteilt auf 10 Jahre à 1.200 Euro
Bei zwei Kindern erhalten Sie in 10 Jahren also insgesamt 24.000 Euro, bei 3 Kindern 36.000 Euro usw.

Wann können Sie das Baukindergeld beantragen?

Das steht noch nicht fest. Aktuelle Informationen zu den Bedingungen und zum Start der Antrag­stellung erhalten Sie

auf https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufaufbau (KfW)

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