September 2018 – Die Bundesregierung hat vereinbart, Familien bei der Eigentumsbildung zu unterstützen. Laut Koalitionsvertrag soll ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr eingeführt werden, das über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll bundesweit gewährt werden – bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind.
Sie können das Baukindergeld jetzt noch nicht beantragen, da die Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt sind. Die KfW steht dazu im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI).
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Damit will die Bundesregierung Familien unterstützen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Der Zuschuss soll die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Wohnung erleichtern, so wie die Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab.
Wer soll es bekommen?
Das Baukindergeld ist geplant für Familien mit einem oder mehreren Kindern
Voraussetzung: Die Familie hat ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von max. 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind
Wie hoch soll das Baukindergeld sein?
Laut Koalitionsvertrag erhalten Sie für jedes Kind in Ihrer Familie einen Zuschuss von 12.000 Euro, verteilt auf 10 Jahre à 1.200 Euro
Bei zwei Kindern erhalten Sie in 10 Jahren also insgesamt 24.000 Euro, bei 3 Kindern 36.000 Euro usw.
Wann können Sie das Baukindergeld beantragen?
Das steht noch nicht fest. Aktuelle Informationen zu den Bedingungen und zum Start der Antragstellung erhalten Sie
auf https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufaufbau (KfW)
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